Die Aufgabe der Schule
Das Rechnen zu erlernen, als eine der Kulturtechniken, ist Aufgabe der Schulen - so besagt es der Bildungsauftrag. Hilfe und Unterstützung kann das rechenschwache Kind also zuerst in der Schule suchen.
Mittlerweise haben einzelne Bundesländer (Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen.. ) erkannt, dass Kinder mit einer Dyskalkulie oder Rechenschwäche ebenso wie Kinder mit einer Legasthenie dringend schulische Unterstützung im Sinne eines Nachteilsausgleiches benötigen, um nicht auf der Strecke zu bleiben. Die rechtlichen Grundlagen der einzelnen Länder lassen sich jedoch meist in den regulären Verwaltungsvorschriften finden, weniger in speziellen Erlassen.
Nachteilsausgleich bedeutet, dass Förderprogramme für einzelne Kinder individuell zusammengestellt werden. Sie richten sich nach der Schwere der Störung, nach dem Entwicklungsstand und den mathematischen Fähigkeiten, die das Kind bisher erworben hat.
Eine Förderung, ob schulisch oder außerschulisch, sollte sich an den folgenden Richtlinien orientieren. Ein begleitender Förderplan ist von der Schule zu erstellen.
- Aufbau der Voraussetzungen für das Rechnen wie z.B. der Mengenbegriff, das Unterscheiden von > und <, der Raum-Lage Wahrnehmung
- Mengenverständnis aufbauen
- mathematische Grundkenntnisser anhand anschaulichen Materials aufbauen
- Analyse der speziellen Fehler des Kindes, um seine Herangehensweise zu verstehen
- Erarbeitung der Grundrechenarten durch Untergliedern von Rechenoperationen in kleinste Schritte
- Training der abstrakt-mathematischen Sprache
- Erarbeiten von Strategien im Umgang mit mathematischen Aufgaben (z.B. Untergliedern der Aufgaben, Verwenden optischer Hilfen)
- Einüben einer übersichtlichen Form, um Rechenaufgaben schriftlich zu lösen.
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