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Legasthenie
Ein Fallbeispiel

 
Hessischer Spießrutenlauf: Mit Legasthenie durch die Schule

Thorsten besucht die 10.Klasse eines hessischen Gymnasiums. Eigentlich ist er ein guter Schüler. Im letzten Zeugnis hatte er einen Notendurchschnitt von 2,3. Leider ist er nicht in allen Fächern gleich gut. Mathe und Erdkunde 3. Deutsch, Chemie und Physik 2. Seine Stärken liegen im mündlichen Bereich. Das sieht man auch an den Noten. In Politik und Wirtschaft hat er eine 1, ebenso in Geschichte und Ethik. Ein erfolgreicher Schulabschluss sollte mit diesen Noten möglich sein.

Nicht ganz, den Thorsten hat eine Lese-Rechtschreibschwäche (LRS). Seine Aufsätze werden zwar inhaltlich mit 2 bewertet, aber in ihnen befinden sich auch immer ca. 20 Rechtschreibfehler. Thorsten ist seit der 5. Klasse als LRS-Schüler anerkannt. Seine Rechtschreibfehler werden nicht gewertet.

Schwer ist es in den Fremdsprachen. Falsch geschriebene Endungen oder Verben werden oft als Grammatikfehler gewertet. In diesen Fächern muss Thorsten seine ganze Kraft einsetzen. Einmal in der Woche besucht er auch eine Nachhilfeeinrichtung, um so seine Englisch- und Französischkenntnisse zu verbessern. Seine schulische Laufbahn ist nicht immer glatt verlaufen. Die Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten zeigten sich bereits in der Grundschule. Doch hier konnte er durch seine guten mündlichen Leistungen noch viel kompensieren. Er erhielt eine Empfehlung der Schule für das Gymnasium. Erst jetzt wurde ersichtlich, wie schlecht er lesen konnte. Lerninhalte wurden nicht mehr komplett besprochen, sondern mussten aus Texten erarbeitet werden. Diktate nicht mehr geübt. Thorsten fühlte sich vollkommen überfordert und nannte sich selbst dumm und faul. Er hatte Angst vor der Schule und seine mündliche Mitarbeit wurde zunehmend weniger. Kopf- und Bauchschmerzen gehörten für ihn zum Alltag.


Endlich erkannten auch seine Eltern den Grund seiner Schwierigkeiten und ließen seine Lese- Rechtschreibfähigkeiten an einer Uni-Klinik überprüfen. Ja, Thorsten ist ein LRS-Schüler.Thorsten wurde nun von der Schule anerkannt und die Bewertung seiner Rechtschreibung ausgesetzt. Inzwischen geht er wieder gerne zur Schule und das Lernen macht ihm Spaß.

Kein leichter Weg, wie seine Eltern inzwischen berichten können. Insgesamt mussten bisher 12 Klassen-, Deutsch-, Englisch- und Französischlehrer überzeugt werden. Immer wurden Gutachten kopiert und grundlegende Informationen zu LRS von den Eltern an die Schule weitergegeben. Dreimal haben die Eltern ein Zeugnis an die Schule zurückgehen lassen, weil der Vermerk zum Notenschutz im Zeugnis fehlte.

Inzwischen hat Thorsten eine zweijährige außerschulische LRS-Therapie absolviert. Er macht nur noch die Hälfte seiner Fehler und er kann sehr viel besser lesen. Wie gesagt, eigentlich ein leistungswilliger und leistungsfähiger Schüler. Wenn da nicht die Lese- Rechtschreibschwäche wäre. Nun gilt an Hessens Schulen seit 2006 eine neue Verordnung für lese- rechtschreibschwache oder rechenschwache Schüler. Was bedeutet das für diesen Schüler. Seine Zukunft ist ungewiss. Thorsten hat bis heute noch keine Stunde schulische Förderung erhalten. Lediglich der Notenschutz ist, Dank der Beharrlichkeit der Eltern, durchgehend dokumentiert.  Seine Eltern haben nun erfahren, dass sie in den kommenden Jahren noch 12 Anträge an das Staatliche Schulamt richten müssen und einen Antrag an den Prüfungsausschuss für die Abschlussprüfung in der Schule. Wie viele Lehrer noch überzeugt werden müssen - keiner weiß es. Wird das Schulamt die Anträge auf Notenschutz genehmigen? Werden die Lehrer, die dann in den Klassen oder Kursen unterrichten, die Anträge befürworten? Wie schnell werden die Anträge bearbeitet? Wie wird sich die unsichere Lage auf Thorsten auswirken? Wird er wieder mit Bauch- und Kopfschmerzen leben müssen?


Was wäre eigentlich aus Thorsten geworden, wenn seine Eltern nicht so überzeugend argumentieren könnten? Wäre er durchgereicht worden bis zur Hauptschule und jetzt auf der Suche nach einer Lehrstelle? Hätte er überhaupt eine Chance eine Lehrstelle zu bekommen mit den Noten 1 in Geschichte, Politik und Wirtschaft  und den Noten 4 in Deutsch und Englisch. Oder sähe sein Zeugnis vielleicht ganz anders aus, weil er sich schon längst aufgegeben hätte?

Viele Fragen, die durch die neue Verordnung für Lese- Rechtschreibschwache Schüler nicht beantwortet werden. Mehr denn je, hängt das Schicksal dieser Kinder von der Durchsetzungskraft und dem Informationsstand der Eltern ab. Gut das Thorstens Eltern Hilfe beim Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Hessen e.V. (LVL Hessen) gefunden haben. Hier bekamen sie Informationen und emotionale Unterstützung. Sie haben gelernt, Thorsten ist kein Einzelfall, sondern nur einer von 70 000 hessischen Schülern mit dem gleichen Handicap.

Eine davon ist Karin. Trotz Ihrer bestehenden Schwierigkeiten wurde ihr ab der Klasse 7 kein Nachteilsausgleich und Notenschutz gewährt. Ihren Eltern wurde gesagt: "Irgendwann müssen diese Schutzmaßnahmen ja mal enden." Eine willkürliche Maßnahme, die weitreichende Konsequenzen hat.

Ihre Leistungen verschlechterten sich rapide. Der Umfang ihrer schriftlichen Arbeiten wurde immer weniger. Sie fürchtete sich vor ihren Rechtschreibfehlern. In der Klasse 9 wurden die Fächer Deutsch und Englisch mit 5 bewertet. Sie wechselte auf eine Realschule, doch da sie in den letzten Jahren keinen Notenschutz erhalten hatte, wird sie diesen auch nicht auf der neuen Schule bekommen. Selbst der Realschulabschluss ist jetzt gefährdet. Was bleibt noch? Hauptschulabschluss und dann die Berufsfachschule. Doch auch hier bekommt sie Nachteilsausgleich und Notenschutz nur, wenn er in den letzten Jahren durchgehend gewährt wurde. Das ist nicht der Fall. Eine Schullaufbahn ist zerstört, ein begabungsgerechter Schulabschluss wird verhindert.

"Noch schwerer haben es die Schüler mit einer Dyskalkulie (Rechenschwäche)," erklärt Roswitha Trümpert, die Vorsitzende des LVL Hessen. "Für sie gibt es Nachteilsausgleich und Notenschutz nur in der Grundschule. Oft können die Defizite jedoch nicht bis zur Klasse 5 abgebaut werden. Ein Schulversagen ist vorprogammiert und auch mancher Berufstraum wird so bereits früh zerstört Eine 6 in Mathematik kann auch mit sehr guten Leistungen in anderen Fächern nicht ausgeglichen werden."

Eine Verbesserung in der Lehrerausbildung, einheitliche Diagnoseverfahren, eine erhöhte Stundenzuweisung zur Förderung dieser Kinder und Jugendlichen an unseren Schulen und eine unbürokratische Hilfe für diese Kinder, sind leider nicht vorhanden. Schade, denn wir verschenken hier einen Teil unserer Zukunft.

Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Hessen e.V.
Geschäftsstelle: Brückenauer Str. 11, 36391 Sinntal,
Tel.: 06664-911677
Email: info@lvl-hessen.de