Im Alter von 5, 6 oder 7 Jahren sind Kinder in der Regel
fähig, die Anforderungen
des deutschen Schulsystems bewältigen zu können.
Ein Mindestalter zur
Einschulung ist jedoch gesetzlich nicht mehr festgelegt.
Schuleingangsregelungen in den Bundesländern bitte auf den einzelnen Bildungsservern nachsehen. Die Regeln verändern sich zur Zeit ständig, da das deutsche Bildungswesen im Umbruch ist
Vorzeitige Einschulung - Kann-Kinder
Kinder, die nach diesem Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden,
können auf Antrag der Erziehungsberchtigten bei bestimmten
Voraussetzungen (Schulfähigkeit) ebenfalls in die Schule
aufgenommen werden.
Zurückstellung vor Schulbeginn
Bei Bedenken gegen eine Einschulung kann der Schulleiter / die Schulleiterin das Kind ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen. Die Erziehungsberechtigten sind dazu im Vorfeld zu hören. Aber auch die Erziehungsberechtigten können diesen Antrag stellen, wenn sie ihre Absicht durch ein ärztliches oder psychologisches Gutachten begründen können.
Zurückstellung nach Schulbeginn
Nach der Einschulung kann ein Kind von der Schulleitung, möglichst mit dem Einvernehmen der Erziehungsberechtigten, zurückgestellt werden, wenn eine ausreichend Förderung nicht möglich ist. Diese Entscheidung erfolgt in der Regel innerhalb von 6 Wochen.
Bei der Zurückstellung gibt es drei Varianten
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Besuch des Schulkindergartens (Vorklasse) |
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Besuch des Unterrichts trotz Zurückstellung |
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Verbleib im Kindergarten |
Über die Aufnahme in die Schule entscheidet immer die Schulleitung. Alle Untersuchungen bei Psychologen oder Ärzten haben nur eine beratende, empfehlende Funktion.
Wann ist ein Kind schulfähig?
Diese häufige Frage kann nicht global beantwortet werden. So ist es auch nicht verwunderlich, dass in einer ersten Klasse Kinder im Alter von fünf bis sieben Jahren sitzen. Zum einen liegt dies am Geburtsdatum, da ja nur einmal im Jahr Einschulung ist. Zum anderen wird aber auch die körperliche, soziale und intellektuelle Reife des Kindes geprüft, damit es im ersten Schuljahr nicht überfordert wird.
Soziale Reife
Das neue Schulkind wird fremden Situationen begegnen, sobald es die Schule besucht. Die Trennung vom Elternhaus, die neuen Klassenkameraden, eine oder mehrere Lehrerinnen, ein unbekanntes Schulhaus, die ungewohnte Hausaufgabensituation und nicht zuletzt auch die Leistungsanforderungen. All diesen Anforderungen muss ein Kind gewachsen sein, um sich im ersten Schuljahr bewähren zu können. Manche Kinder sind zu diesen sozialen Leistungen schon mit 5, andere erst mit 7 Jahren in der Lage. Hierzu kann der Kindergarten in der Regel Auskunft geben.
Kognitive Reife
Bestimmte Grundvoraussetzung im kognitiven Bereich braucht ein Schulkind, um den schulischen Anforderungen gerecht werden zu können. Es sollte sich für eine gewisse Zeit (ca. 15 Minuten) alleine konzentrieren können, Geschichten erzählen und verstehen können, sich im Raum orientieren können (oben, unten, hinter, vor), einen Begriff von Zeit haben (vorher, nachher), Dinge sortieren können (leicht, schwer, lang, kurz, etc.) und Symbolen eine Bedeutung zuweisen können (z.B. Postlogo für Post).
Körperliche Reife
Auch die körperliche Reife ist ein wichtiger Faktor, um sich für oder gegen die Einschulung eines Kindes zu entscheiden. Kraft (der Schulranzen hat ein ganz schönes Gewicht) und eine gewisse Größe und Ausdauer sind wichtig, um den Anfangs doch sehr anstrengenden Schulalltag zu überstehen.
Alle diese genannten Faktoren müssen gegeneinander abgewogen werden, um einen Entscheidung bezüglich der Einschulung eines Kindes zu treffen. [weiter]
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