Entscheidung Übertritt: Richtige Schule finden

ÜBERTRITT · WEITERFÜHRENDE SCHULE · GYMNASIUM

Welche weiterführende Schule ist die richtige für mein Kind?

Gymnasium, Gesamtschule, Realschule oder eine andere Schulform? Gegen Ende der Grundschulzeit müssen Eltern eine wichtige Entscheidung treffen. Dabei geht es nicht nur um Noten, sondern darum, an welcher Schule ein Kind langfristig erfolgreich und möglichst gern lernen kann.

Die wichtigste Frage lautet nicht: Welche Schule klingt am besten?

Viel hilfreicher ist: Welche Schule passt zu meinem Kind? Ein Schulweg ist dann gut gewählt, wenn Anforderungen, Lerntempo und Arbeitsweise zu den Fähigkeiten und zur Persönlichkeit des Kindes passen.

Ist mein Kind bereit für das Gymnasium?

Gute Noten sind wichtig, aber sie erzählen nicht die ganze Geschichte. Gerade am Gymnasium muss ein Kind zunehmend selbstständig arbeiten, Unterrichtsinhalte zügig erfassen und auch dann weiterarbeiten können, wenn etwas anstrengend wird.

Selbstständigkeit Kann dein Kind Aufgaben zunehmend ohne ständige Hilfe organisieren und bearbeiten?
Lernbereitschaft Ist es neugierig und bereit, sich auch mit schwierigeren Themen auseinanderzusetzen?
Arbeitstempo Kann es Aufgaben in einer angemessenen Zeit erfassen und bearbeiten?
Konzentration Kann es über längere Phasen aufmerksam bleiben und Arbeitsaufträge verfolgen?
Umgang mit Fehlern Kann dein Kind einen Misserfolg verkraften und anschließend weiterarbeiten?
Eigener Wunsch Was möchte dein Kind selbst – und warum möchte es diese Schule besuchen?
Schau nicht nur auf den Notendurchschnitt

Diese Fragen helfen oft mehr als die Suche nach einer einzigen „richtigen“ Note.

Wie viel Unterstützung braucht mein Kind derzeit bei den Hausaufgaben?
Lernt es für Klassenarbeiten zunehmend selbstständig?
Was passiert, wenn eine Aufgabe nicht sofort gelingt?
Muss es für gute Noten bereits sehr viel mehr arbeiten als andere Kinder?
Welche Fächer interessieren mein Kind wirklich?
Fühlt es sich auf der möglichen neuen Schule wohl?

Beziehe drei Perspektiven ein

1 Dein Kind Wünsche, Interessen, Ängste und eigene Vorstellungen ernst nehmen.
2 Die Grundschule Lehrkräfte erleben dein Kind täglich beim Lernen und können seine Entwicklung einschätzen.
3 Deine Beobachtung Du kennst Belastbarkeit, Motivation und Lernverhalten deines Kindes außerhalb der Schule.
Gut zu wissen

Hier haben Eltern bei der Schulwahl das entscheidende Wort

In mehreren Bundesländern entscheidet nicht ein bestimmter Notendurchschnitt allein darüber, ob ein Kind auf das Gymnasium wechseln kann. Die Grundschule berät oder spricht eine Empfehlung aus, die endgültige Wahl der Schulform liegt aber grundsätzlich bei den Eltern.

Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Schleswig-Holstein

Wichtig: Elternwahl bedeutet nicht, dass Empfehlungen und Beratung bedeutungslos sind. Je nach Bundesland können zusätzliche Beratungsgespräche, Aufnahmeverfahren oder spätere Leistungsanforderungen hinzukommen.

Gymnasium: Welche Voraussetzungen gelten in deinem Bundesland?

Stand: September 2026

Bildung ist Ländersache. Deshalb unterscheiden sich die Regeln für den Übergang zum Gymnasium erheblich. In manchen Ländern entscheidet vor allem der Elternwille, in anderen spielen Notengrenzen, Empfehlungen oder Eignungsprüfungen eine entscheidende Rolle. Regelungen können sich ändern.

Bundesland Übergang Was gilt für das Gymnasium?
Baden-Württemberg nach Klasse 4 Für die Anmeldung am Gymnasium müssen neben dem Elternwunsch entweder die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz oder Kompass 4 für das Gymnasium sprechen. Ist beides nicht der Fall, kann das Kind einen zentralen Potenzialtest ablegen.
Eignung erforderlich
Bayern nach Klasse 4 Im Übertrittszeugnis ist für das Gymnasium grundsätzlich ein Gesamtdurchschnitt von 2,33 oder besser aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht erforderlich. Wird dieser nicht erreicht, ist der Weg über den Probeunterricht möglich.
Schnitt 2,33
Berlin regulär nach Klasse 6 Die Eignung für das Gymnasium muss nachgewiesen werden. Grundlage ist die Förderprognose. Aus Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache werden die Noten der Halbjahre 5.2 und 6.1 berücksichtigt. Bei einer Notensumme von höchstens 14 ist kein Probeunterricht erforderlich; liegt sie darüber, muss die Eignung durch erfolgreichen Probeunterricht nachgewiesen werden.
Eignungsnachweis
Brandenburg nach Klasse 6 Ohne Probeunterricht ist der Zugang möglich, wenn der gewichtete Durchschnitt aus Deutsch, Mathematik, erster Fremdsprache, Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften höchstens 2,3 beträgt. Deutsch und Mathematik zählen dreifach, die erste Fremdsprache zweifach. Bei einem höheren Wert ist ein eintägiger Probeunterricht erforderlich.
Schnitt 2,3 / Probeunterricht
Bremen nach Klasse 4 Eltern wählen die weiterführende Schule. Bei übernachgefragten Gymnasien werden – nach Berücksichtigung von Härtefällen – Schülerinnen und Schüler mit Leistungen über dem Regelstandard bevorzugt aufgenommen; reichen die Plätze nicht aus, kommt anschließend das Aufnahmeverfahren bis hin zum Los zum Tragen.
Schulwahl + Aufnahmeverfahren
Hamburg nach Klasse 4 Die Grundschule spricht eine Schullaufbahnempfehlung aus. Diese Empfehlung ist für die Anmeldung nicht bindend: Eltern können ihr Kind auch ohne Gymnasialempfehlung am Gymnasium anmelden. Am Ende der Jahrgangsstufe 6 wird geprüft, ob die Voraussetzungen für den weiteren Gymnasialbesuch erfüllt sind.
Elternwahl
Hessen nach Klasse 4 Die Klassenkonferenz spricht eine Empfehlung für den geeigneten Bildungsgang aus. Diese Empfehlung ist nicht bindend. Die Wahl des Bildungsgangs ist grundsätzlich Sache der Eltern. Einen landesweit vorgeschriebenen Gymnasial-Notenschnitt für diese Wahl gibt es nicht.
Elternwahl
Mecklenburg-Vorpommern regulär nach Klasse 6 Für eine Gymnasialempfehlung muss der Durchschnitt in Deutsch, Mathematik und Englisch 2,5 oder besser sein; in keinem dieser Fächer darf die Note mangelhaft vorliegen. Der Elternwille bleibt entscheidend. Bei Gymnasialbesuch ohne entsprechende Empfehlung gilt Jahrgangsstufe 7 als Probejahr.
Empfehlung ab 2,5
Niedersachsen nach Klasse 4 Die Erziehungsberechtigten entscheiden über die Schulform. Die Grundschule führt Beratungsgespräche; auf Wunsch kann eine Schullaufbahnempfehlung dokumentiert werden. Es gibt keinen landesweit verbindlichen Gymnasial-Notenschnitt für die Anmeldung.
Elternwahl
Nordrhein-Westfalen nach Klasse 4 Die Grundschule gibt mit dem Halbjahreszeugnis eine begründete Empfehlung für die weiterführende Schulform. Sie dient der Orientierung; die Eltern wählen die gewünschte Schulform. Es gibt keinen einheitlichen landesweiten Notenschnitt, der allein über den Gymnasialbesuch entscheidet.
Elternwahl
Rheinland-Pfalz nach Klasse 4 Nach Beratung spricht die Grundschule eine Empfehlung aus. Die Eltern entscheiden jedoch über die Schullaufbahn ihres Kindes. Die Grundschulempfehlung muss der weiterführenden Schule nicht vorgelegt werden. Ein landesweit verbindlicher Gymnasial-Notenschnitt besteht nicht.
Elternwahl
Saarland nach Klasse 4 Nach der Grundschule wählen die Eltern zwischen den weiterführenden Bildungswegen. Die Beratung und Einschätzung der Grundschule helfen bei der Entscheidung. Für die reguläre Schulformwahl gibt es keinen allgemeinen landesweit verbindlichen Gymnasial-Notenschnitt.
Elternwahl
Sachsen nach Klasse 4 Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird grundsätzlich erteilt, wenn der Durchschnitt aus Deutsch, Mathematik und Sachunterricht 2,0 oder besser beträgt und die schulische Entwicklung erwarten lässt, dass das Kind den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen ist. Auch ohne Gymnasialempfehlung besteht über das vorgesehene Aufnahmeverfahren ein Weg zum Gymnasium.
Empfehlung ab 2,0
Sachsen-Anhalt nach Klasse 4 Die Grundschule gibt eine Schullaufbahnempfehlung ab. Weicht der Gymnasialwunsch der Eltern von der Empfehlung ab, ist ein Eignungsfeststellungsverfahren vorgesehen. Dieses umfasst schriftliche Leistungen in Deutsch und Mathematik sowie einen mündlichen Teil. Die Eltern können auch nach festgestellter Nichteignung an ihrem Schulformwunsch festhalten.
Eignungsfeststellung
Schleswig-Holstein nach Klasse 4 Die Grundschule erstellt eine Schulübergangsempfehlung auf Grundlage der fachlichen Leistungen und einer pädagogischen Gesamtwürdigung. Sie ist nicht bindend. Auch ohne Gymnasialempfehlung können Eltern ihr Kind am Gymnasium anmelden; dann ist eine zusätzliche Beratung am Gymnasium verpflichtend.
Elternwahl + Beratung
Thüringen nach Klasse 4 Für den Übertritt zum Gymnasium gelten schulrechtliche Eignungsvoraussetzungen. Liegt die erforderliche Empfehlung beziehungsweise die entsprechende schulische Voraussetzung nicht vor, ist eine Aufnahmeprüfung mit mehrtägigem Probeunterricht vorgesehen.
Empfehlung / Aufnahmeprüfung
Die Tabelle beantwortet die formale Frage – nicht die pädagogische.

Dass ein Kind formal auf ein Gymnasium wechseln darf, bedeutet noch nicht automatisch, dass das Gymnasium die beste Schule für dieses Kind ist. Umgekehrt ist eine andere Schulform keine Entscheidung gegen das Abitur. Das deutsche Schulsystem bietet in vielen Bundesländern mehrere Wege zu höheren Schulabschlüssen.

Vor der Entscheidung: Diese Punkte würde ich prüfen

Tag der offenen Tür besuchen Am besten gemeinsam mit deinem Kind.
Fahrweg realistisch einschätzen Eine tolle Schule kann durch täglich lange Wege zur Belastung werden.
Unterrichtskonzept ansehen Ganztag, Hausaufgaben, Fremdsprachen, Profile und Förderangebote vergleichen.
Mit der Grundschule sprechen Nicht nur nach der Empfehlung fragen, sondern nach den Gründen dafür.
Auf das Kind hören Freunde dürfen eine Rolle spielen – sollten aber nicht das einzige Kriterium sein.
Entwicklung statt Prestige betrachten Wo hat dein Kind gute Chancen, selbstständig und erfolgreich weiterzulernen?
Die richtige Schule ist nicht automatisch die Schule mit den höchsten Anforderungen.

Sie ist die Schule, an der dein Kind gefordert wird, ohne dauerhaft überfordert zu sein – und an der es sich weiterentwickeln kann. Ein Schulabschluss ist ein Ziel. Der Weg dorthin muss nicht für jedes Kind derselbe sein.