Stand: September 2026

Welche Regelungen gelten bei Legasthenie in deinem Bundesland? Darauf gibt es leider keine einzige Antwort für ganz Deutschland.

Schule ist Ländersache. Deshalb unterscheiden sich die Vorschriften zu besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben, Förderung, Nachteilsausgleich und Notenschutz teilweise erheblich.

Auf dieser Seite findest du die Regelungen der 16 Bundesländer und – soweit eindeutig ermittelbar – einen direkten Link zu einer amtlichen oder ministeriellen Quelle.

Bitte beachte: Schulrecht kann sich ändern. Prüfe bei einer konkreten Entscheidung zusätzlich immer die aktuell geltende Fassung beim zuständigen Bildungs- oder Kultusministerium beziehungsweise in der amtlichen Rechtsdatenbank deines Bundeslandes.
Warum gibt es Unterschiede?

Die Bundesländer regeln die konkrete Umsetzung

Gemeinsame Orientierung

Auf Bundesebene gibt es keine einheitliche „Legasthenie-Verordnung“. Eine wichtige gemeinsame Orientierung bilden die Beschlüsse und Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zu besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben.

Entscheidend ist Landesrecht

Für dein Kind sind die Regelungen seines Bundeslandes entscheidend. Dabei kann es sich um Schulgesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften oder Erlasse handeln.

Bundesländer A–H

Regelungen zu LRS, Legasthenie und Nachteilsausgleich

Baden-Württemberg

amtliche Bildungsquelle geprüft

In Baden-Württemberg sind die Regelungen zu Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben insbesondere in der Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ verankert.

Wichtige Grundlage Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“, insbesondere die Regelungen zu Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben.
Landesbildungsserver Baden-Württemberg ↑ zurück zur Übersicht

Bayern

aktuelle Rechtsquelle geprüft

Bayern hat seine früheren Regelungen zu Legasthenie und Lese-Rechtschreibschwäche neu geordnet. Maßgeblich sind heute insbesondere die Vorschriften zu individueller Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz.

Wichtige Grundlage Bayerische Schulordnung (BaySchO), insbesondere §§ 31 bis 36.

Bei einer Lese-Rechtschreib-Störung sind Nachteilsausgleich und Notenschutz möglich. Die konkreten Maßnahmen richten sich nach Art und Schwere der Beeinträchtigung.

Aktuelle BaySchO ↑ zurück zur Übersicht

Berlin

aktuelle Rechtsquelle geprüft

Berlin regelt Förderung, Nachteilsausgleich und Notenschutz schulstufenbezogen in seinen Schulverordnungen.

Beispiel Grundschule § 16 Grundschulverordnung: „Förderung, Nachteilsausgleich und Notenschutz bei Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben“.
Berliner Rechtsvorschrift ↑ zurück zur Übersicht

Brandenburg

aktuelle Rechtsquelle geprüft

Brandenburg besitzt eine eigene Verordnung speziell für besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen.

Wichtige Grundlage Lesen-Rechtschreiben-Rechnen-Verordnung (LRSRV) vom 17. August 2017.

Sie regelt unter anderem Feststellung, Förderung, Nachteilsausgleich und mögliche Abweichungen von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung.

Aktuelle LRSRV Brandenburg ↑ zurück zur Übersicht

Bremen

2025 neu geregelt

Hier ist deine bisherige Seite besonders deutlich veraltet: Seit dem 1. August 2025 gelten neue Regelungen durch die Bremische Verordnung über die Inklusive Bildung.

Wichtige Grundlage Bremische Verordnung über die Inklusive Bildung an öffentlichen Schulen (BremInBilV), insbesondere §§ 15–18 zu Nachteilsausgleich und Notenschutz.
Amtliche BremInBilV ↑ zurück zur Übersicht

Hamburg

2024/25 neu geregelt

Auch Hamburg sollte auf deiner alten Seite komplett aktualisiert werden. Neben dem Hamburgischen Schulgesetz gibt es inzwischen eine spezielle Regelung zum Notenschutz bei lang anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben.

Wichtige Grundlagen Hamburgisches Schulgesetz sowie die Verordnung über die Gewährung von Notenschutz in allgemeinbildenden Schulen vom 19. August 2024.

Für konkrete Fälle sollte die jeweils aktuelle Fassung bei der Hamburger Schulbehörde geprüft werden.

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Hessen

aktuelle Rechtsquelle geprüft

Hessen hat vergleichsweise ausführliche Vorschriften für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen.

Wichtige Grundlage Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV), §§ 37 ff.

Die Verordnung behandelt unter anderem Förderdiagnostik, individuelle Förderung und den Umgang mit Leistungen.

Hessenrecht ↑ zurück zur Übersicht

Mecklenburg-Vorpommern

seit 2024 neue Verordnung

Auch dieser Abschnitt deiner alten Seite ist überholt. Mecklenburg-Vorpommern hat inzwischen eine spezielle Förderverordnung.

Wichtige Grundlage Verordnung zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, im Rechtschreiben oder im Rechnen – LRSRVO M-V vom 8. Juli 2024.
Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern ↑ zurück zur Übersicht

Was bedeutet Nachteilsausgleich eigentlich konkret?

Zwischen den Bundesländern gibt es Unterschiede – die Grundidee bleibt aber: Ein Nachteil soll ausgeglichen werden, ohne einfach die fachlichen Anforderungen abzuschaffen. Hier passt dein Video zu Legasthenie und Nachteilsausgleich.

Bundesländer N–T

Weitere Landesregelungen

Niedersachsen

ministerielle Quelle geprüft

Niedersachsen regelt die schulische Unterstützung in einem Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen.

Wichtige Grundlage Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“.

Über Notwendigkeit, Art und Umfang schulischer Förderung entscheidet auf Grundlage der dokumentierten Lernentwicklung die Klassenkonferenz.

Erlass Niedersachsen ↑ zurück zur Übersicht

Nordrhein-Westfalen

aktuelle amtliche Fassung geprüft

In Nordrhein-Westfalen gilt weiterhin der bekannte LRS-Erlass vom 19. Juli 1991. Das Alter des Erlasses bedeutet also nicht automatisch, dass er außer Kraft ist.

Wichtige Grundlage RdErl. „Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“.

Die aktuelle BASS 2026/2027 führt den Erlass weiterhin unter 14-01 Nr. 1.

Aktuelle BASS NRW ↑ zurück zur Übersicht

Rheinland-Pfalz

Landesmaterial geprüft

In Rheinland-Pfalz ist eine Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben maßgeblich.

Wichtige Grundlage Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben, in Kraft seit 2007.

Das Bildungsministerium stellt dazu auch Empfehlungen für die praktische Umsetzung zur Verfügung, einschließlich Hinweisen zum Nachteilsausgleich und zur Leistungsbewertung.

Bildungsministerium Rheinland-Pfalz ↑ zurück zur Übersicht

Saarland

aktuelle Fassung bitte zusätzlich prüfen

Im Saarland greifen verschiedene schulrechtliche Regelungen ineinander. Die bisherige Auflistung auf dieser Seite mit Schulordnungsgesetz, Schulpflichtgesetz, Schulmitbestimmungsgesetz und Privatschulgesetz hilft Eltern deshalb nur begrenzt weiter.

Für einen konkreten Fall Bitte die aktuellen Vorschriften und Hinweise des saarländischen Bildungsministeriums zu Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten, Leistungsbewertung und Nachteilsausgleich prüfen.
Bildungsministerium Saarland ↑ zurück zur Übersicht

Sachsen

aktuelle Rechtsquelle geprüft

Sachsen besitzt eine eigene Verwaltungsvorschrift zur Lese-Rechtschreib-Schwäche.

Wichtige Grundlage VwV LRS-Förderung vom 29. Juni 2006, geändert 2008 und weiterhin in der sächsischen Vorschriftensammlung geführt.
Aktuelle VwV LRS-Förderung ↑ zurück zur Übersicht

Sachsen-Anhalt

aktuelle Fassung bitte zusätzlich prüfen

Auch in Sachsen-Anhalt reichen die auf der alten Seite genannten allgemeinen Paragraphen des Schulgesetzes für Eltern als Orientierung nicht aus.

Für einen konkreten Fall Maßgeblich sind die jeweils geltenden schulrechtlichen Bestimmungen zu besonderen Lernschwierigkeiten, Leistungsbewertung und Nachteilsausgleich.
Bildungsministerium Sachsen-Anhalt ↑ zurück zur Übersicht

Schleswig-Holstein

amtliche Quelle geprüft

Schleswig-Holstein stellt seine Regelungen inzwischen sehr übersichtlich über das Schulrechtsportal des Landes zur Verfügung.

Wichtige Grundlagen § 16 Schulgesetz, Landesverordnung über die Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutz sowie der Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche.
Schulrecht Schleswig-Holstein ↑ zurück zur Übersicht

Thüringen

amtliche Fachinformation geprüft

Thüringen arbeitet mit einer fachlichen Empfehlung zu Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten.

Wichtige Grundlage „Fachliche Empfehlung zu Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten in den allgemein bildenden Schulen“ vom 20. August 2008 in Verbindung mit den jeweils geltenden schulrechtlichen Vorschriften.

Die Empfehlung sieht eine schulische Diagnose und bei entsprechender Förderung einen Förderplan vor.

Fachliche Empfehlung Thüringen ↑ zurück zur Übersicht
Begriffe richtig einordnen

Verordnung, Erlass oder Verwaltungsvorschrift?

Dass die Bundesländer unterschiedliche Bezeichnungen verwenden, ist für Eltern oft verwirrend.

Verordnung

Eine Rechtsverordnung enthält verbindliche rechtliche Regelungen auf Grundlage eines Gesetzes. Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern haben beispielsweise spezielle Verordnungen zu LRS beziehungsweise Lesen, Rechtschreiben und Rechnen.

Erlass / Verwaltungsvorschrift

Andere Länder regeln den schulischen Umgang stärker durch Erlasse oder Verwaltungsvorschriften. Ein bekanntes Beispiel ist der weiterhin geltende LRS-Erlass in Nordrhein-Westfalen.

Schulgesetz + Schulordnung

Teilweise verteilen sich die relevanten Vorschriften auf Schulgesetz, Schulordnung und ergänzende Regelungen. Deshalb reicht die Suche nach einer „Legasthenie-Verordnung“ nicht in jedem Bundesland aus.

Vor dem Gespräch mit der Schule

Diese Punkte solltest du für dein Bundesland prüfen

Wie werden besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben festgestellt?

Wer entscheidet über Nachteilsausgleich oder Notenschutz?

Welche Nachweise werden benötigt?

Welche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs sind möglich?

Gibt es besondere Regelungen zur Rechtschreibbewertung?

Gilt die Regelung auch in Abschlussprüfungen?

Wird eine Abweichung von der Leistungsbewertung im Zeugnis vermerkt?

Gerade die letzten drei Punkte können sich zwischen Bundesländern, Schulstufen und Prüfungsarten deutlich unterscheiden.

Entscheidend ist immer die aktuelle Regelung deines Bundeslandes

Es gibt in Deutschland keine einheitliche schulrechtliche Regelung für Legasthenie. Deshalb kann eine Maßnahme, die in einem Bundesland vorgesehen ist, in einem anderen anders geregelt sein.

Nutze diese Übersicht als Einstieg und prüfe bei wichtigen schulischen Entscheidungen zusätzlich die verlinkte amtliche Quelle.

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