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Wer nicht in die Schule kommt, braucht eine Entschuldigung

Wenn ein Kind krank ist oder aus anderen Gründen die Schule nicht besuchen kann, braucht es eine Entschuldigung. Die schriftliche Entschuldigung für die Schule muss über den Grund des Fernbleibens informieren. Da es in Deutschland eine allgemeine Schulpflicht gibt, ist die Entschuldigung für die Schule wirklich wichtig. Erscheint ein Kind nicht im Unterricht, und dies womöglich über einen längeren Zeitraum, können die Eltern zur Rechenschaft gezogen werden. Dabei werden auch Geldstrafen fällig.

Entschuldigung für die Schule schreiben
Jeder wird mal krank und muss entschuldigt werden.

Es ist also durchaus sinnvoll, eine gute Entschuldigung für die Schule ins Klassenheft oder als Brief zu schreiben. Entschuldigungen können auch dann notwendig sein, wenn Kinder keine Hausaufgaben haben, an Klassenfahrten oder Wandertag nicht teilnehmen möchten oder bei Prüfungen fehlen.

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Viele Gründe für Entschuldigungen für die Schule

  • das Kind kann am Unterricht nicht teilnehmen
  • das Kind kann an einer Klassenarbeit nicht teilnehmen
  • das Kind kann an der Klassenfahrt nicht teilnehmen
  • das Kind kann nicht zum Wandertag kommen
  • das Kind hat keine Hausaufgaben gemacht
  • das Kind kann nicht am Sportunterricht teilnehmen
  • das Kind braucht Sonderurlaub wegen einer Hochzeit oder wegen eines Todesfalls
  • das Kind besucht eine Beratungsstelle oder wird getestet, beispielsweise wegen einer Teilleistungsstörung
  • das Kind muss zum Arzt

Die Entschuldigung für die Schule muss bestimmte Richtlinien erfüllen

Wenn Eltern ihrem minderjährigen Kind eine Entschuldigung für die Schule schreiben, müssen sie bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen. Nicht jeder weiß, was das genau bedeutet. Immer wieder bekommen Lehrer skurrile Entschuldigungen, die sie nicht anerkennen können. In manchen Fällen sind die Folgen für die Kinder nicht erfreulich. Welche Kriterien Sie bei Entschuldigungen für die Schule unbedingt kennen müssen, erfahren Sie im Folgenden. Auch Muster und Vorlagen für Entschuldigungen haben wir für Sie zusammengestellt.

Eltern sind zur Entschuldigung verpflichtet

In den Schulgesetzen der Bundesländer ist festgehalten, dass Eltern eine Entschuldigungspflicht haben. Da sie bei minderjährigen Kindern die Aufsichtspflicht wahrnehmen müssen, sind sie auch dazu verpflichtet, für den Schulbesuch zu sorgen. Jedes Kind muss in die Schule gehen, und die Eltern haben dafür die Aufsichtspflicht. Kann das Kind aus unterschiedlichen Gründen einen oder mehrere Schultage den Unterricht nicht besuchen, so sind seine Eltern, bzw. die Erziehungsberechtigten, dazu verpflichtet, den Klassenlehrer und die Schule in angemessener Weise über die Gründe zu informieren. In der Entschuldigung sollten daher

  • die Gründe des Fehlens erklärt werden
  • und die voraussichtliche Dauer.
Entschuldigung für die Schule schreiben
Es ist gut, die Entschuldigungen zu sammeln.

Schule entscheidet, wie die Entschuldigung auszusehen hat

Auf Bundesebene gibt es eine Verpflichtung, dass Eltern ihr Kind entschuldigen müssen. Die Gesetze und Verordnungen schreiben vor, dass spätestens am zweiten Fehltag eine mündliche und am dritten Fehltag eine schriftliche Entschuldigung abgegeben werden muss. Jede Schule darf darüber hinaus aber entscheiden, ob sie diese Regelung anpasst. Die Vorgehensweise  wird in der jeweiligen Hausordnung geregelt, die Eltern zu Beginn eines Schuljahres erhalten sollten.

Liegt Ihnen diese Hausordnung nicht vor, so können Sie sie im Sekretariat einsehen oder erhalten. Dort wird geregelt, ob

  • ein Anruf als Entschuldigung genügt,
  • ab wann ein Kind entschuldigt werden muss,
  • für welchen Zeitraum eine Entschuldigung gilt.

Immer mehr Schulen wollen bereits ab dem ersten Schultag darüber informiert werden, wenn Schüler am Unterricht nicht teilnehmen können.

Entschuldigung am ersten Fehltag werden immer häufiger gefordert

Um sicherzustellen, dass kein Kind auf dem Schulweg verschwindet oder einem Verbrechen zum Opfer fällt, sind viele Schulen dazu übergegangen, bereits am Morgen des Fehltages informiert zu werden. Diese Regelung ist strenger, als es das Schulgesetz verlangt. Sie dient jedoch der Sicherheit der Kinder, denn viele Eltern machen sich Sorgen, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg etwas passieren könnte. Eine schriftliche Entschuldigung für die Schule ist am ersten Tag noch nicht notwendig, schriftlich muss das Kind erst am zweiten oder dritten Tag entschuldigt werden.

Entschuldigungsschreiben bei Krankheit

Viele Schulen sind kulant, wenn es um die Abgabe der schriftlichen Entschuldigung geht. Häufig reicht es, wenn das Kind mündlich entschuldigt wird und die schriftliche Entschuldigung mitbringt, wenn es wieder gesund ist. Lehrerinnen und Lehrer, die im Kontakt mit Eltern stehen, nehmen es mit der Abgabe der schriftlichen Entschuldigung oft nicht so genau. Es reicht ihnen, wenn sie etwas schriftlich in der Hand haben, sobald das Kind wieder am Unterricht teilnimmt. Das entlastet die Eltern.

Das ärztliche Attest ab dem 10. Fehltag

Kinder sind immer wieder mal für einen oder zwei Tage krank, ohne dass eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt. Ein Schnupfen, etwas Fieber und Kopfweh oder Bauchschmerzen führen schnell dazu, dass ein Kind in der Schule entschuldigt werden muss und einen Tag fehlt. Ein ärztliches Attest ist dafür nicht notwendig, die Eltern müssen nur eine Entschuldigung schreiben (mailen) oder anrufen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass ab dem zehnten Fehltag ein ärztliches Attest notwendig wird. Sind Kinder länger als ein paar Tage krank, stellen die meisten Eltern sie sowieso dem Kinderarzt vor. Das ärztliche Attest erhalten Sie im Rahmen der Untersuchung. Diese sollten Sie an die Schule weiterleiten.

Achtung: Fehlt ein Kind immer wieder für einige Tage, sodass die Lehrer aufmerksam werden, können diese ein sofortiges ärztliches Attest verlangen. Damit soll der Praxis entgegengewirkt werden, dass manche Kinder nur deswegen zu Hause bleiben, weil es für die Eltern bequemer ist.

Bei manchen Entschuldigungen hat die Schule einen Ermessensspielraum

Arztbesuche, Hochzeiten, erweiterte Urlaube und Termine bei Beratungsstellen sind planbar und sollten der Schule im Vorfeld mitgeteilt werden. Nicht immer muss sie dem geplanten Fernbleiben zustimmen. Geht es beispielsweise um Familienfeiern, die nicht im engsten Familienkreis stattfinden, muss die Schule die Beurlaubung nicht erlauben. Auch die erweiterten Oster-, Sommer-, Herbst-, oder Weihnachtsferien, die häufig wegen günstiger Urlaubspreise gebucht werden, werden von der Schule nicht gern gesehen, ja sind sogar illegal. In der Regel werden solche Anträge auf ein Fernbleiben abgelehnt und auch eine Entschuldigung für die Schule nützt in diesen Fällen nichts.

In diesen Fällen können Sie sich das Entschuldigungschreiben für die Schule  sparen

  • Urlaubsreisen, die vor Beginn der Ferien starten sollen oder länger als die reguläre Ferienzeit dauern.
  • Feiern entfernter Familienangehöriger, beispielsweise die Verlobung eines Schwagers im Ausland.

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