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Immer mehr Kinder haben Probleme, den Anforderungen des Bildungssystems Schule gerecht zu werden. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die mit Teilleistungsschwächen, AD(H)S, Verhaltensauffälligkeiten, Konzentrationsproblemen und Wahrnehmungsstörungen im Unterricht sitzen, steigt stetig.

Kürzung von Unterricht, große Klassen, Lehrermangel, Reduzierung von Förderangeboten, Stress und wachsender Leistungsdruck vergrößern das Problem. Gezielte, individuelle Förderung, die Defizite ausgleichen kann, ist hier oft nicht mehr möglich.

Reicht die schulische Hilfe bei Legasthenie aus?

Obwohl viele Lehrerinnen und Lehrer über die Teilleistungsstörung Legasthenie informiert sind, fehlt es oft an Zeit und Material, die Kinder entsprechend zu fördern. Leider haben nicht alle Schulen Förderstunden eingerichtet oder kümmern sich gezielt differenziert um die legasthenen Kinder im Unterricht.

Und es passiert auch immer noch, dass legasthene Kinder nicht erkannt werden, sodass eine frühzeitige Förderung nicht einsetzt und die seelische Belastung und der Druck auf die gesamte Familie des betroffenen Kindes zunimmt.

Das muss nicht sein! Die Fortbildungseinrichtungen der einzelnen Bundesländer bieten kompakte Seminare zu dem Thema Legasthenie an. Hier finden Lehrkräfte kompetente, praxiserprobte Pädagogen, die ihr Wissen zum Wohle der betroffenen Kinder  engagiert vermitteln.

Nachteilsausgleich bei Legasthenie

Nicht nur in der Schule, bei Prüfungen oder Klassenarbeiten, sondern auch in der Ausbildung haben von Legasthenie Betroffene ein Recht auf Hilfe. An Möglichkeiten bieten sich die Vorleseassistenz, Zeitverlängerung, ein Laptop oder eine mündliche statt einer schriftlichen Prüfung.

Um diesen Nachteilsausgleich zu bekommen, muss die Legasthenie offiziell von einem Kinder- und Jugendpsychiater oder einem Schulpsychologen festgestellt werden. Die Prüfungskommission der Innungen und Handwerkskammern entscheidet dann im Einzelfall, welche Unterstützung zugelassen wird.

Sie bieten Hilfe bei Legasthenie. Genau informieren darüber die Innungen, Handwerkskammern und der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie. Der Verband hat außerdem eine ausführliche Broschüre zum Thema auf seiner Internetseite. www.bvl-legasthenie.de/images/static/pdfs/BIBB_Publikation.pdf

Etwa vier bis sechs Prozent der Menschen in Deutschland leiden unter einer Legasthenie. So heißt die Lese-Rechtschreib-Störung offiziell. Sie ist eine anerkannte Behinderung, die z.B. vererbt wird.

Kultusminister regeln Umgang mit Legasthenie

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 04.12.2003 in der Fassung vom 15.11.2007 “Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder im Rechnen“ ist Basis für die konkreten Vorgaben und die praktische Umsetzung in den einzelnen Bundesländern.

Diese gestalten ihren Lehr- und Förderauftrag eigenständig und jedes Bundesland erlässt eigene Vorschriften. Sie versprechen Hilfe bei Legasthenie. Da diese teilweise erheblich voneinander abweichen, sind etwa bei einem Schulwechsel in ein anderes Bundesland andere Rahmenbedingungen für die individuelle möglich.