Welche Regelungen gelten bei Legasthenie in deinem Bundesland? Darauf gibt es leider keine einzige Antwort für ganz Deutschland.
Schule ist Ländersache. Deshalb unterscheiden sich die Vorschriften zu besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben, Förderung, Nachteilsausgleich und Notenschutz teilweise erheblich.
Auf dieser Seite findest du die Regelungen der 16 Bundesländer und – soweit eindeutig ermittelbar – einen direkten Link zu einer amtlichen oder ministeriellen Quelle.
Direkt zu deinem Bundesland
Einfach anklicken – du springst direkt zur jeweiligen Regelung.
Die Bundesländer regeln die konkrete Umsetzung
Gemeinsame Orientierung
Auf Bundesebene gibt es keine einheitliche „Legasthenie-Verordnung“. Eine wichtige gemeinsame Orientierung bilden die Beschlüsse und Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zu besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben.
Entscheidend ist Landesrecht
Für dein Kind sind die Regelungen seines Bundeslandes entscheidend. Dabei kann es sich um Schulgesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften oder Erlasse handeln.
Regelungen zu LRS, Legasthenie und Nachteilsausgleich
Baden-Württemberg
amtliche Bildungsquelle geprüftIn Baden-Württemberg sind die Regelungen zu Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben insbesondere in der Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ verankert.
Bayern
aktuelle Rechtsquelle geprüftBayern hat seine früheren Regelungen zu Legasthenie und Lese-Rechtschreibschwäche neu geordnet. Maßgeblich sind heute insbesondere die Vorschriften zu individueller Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz.
Bei einer Lese-Rechtschreib-Störung sind Nachteilsausgleich und Notenschutz möglich. Die konkreten Maßnahmen richten sich nach Art und Schwere der Beeinträchtigung.
Aktuelle BaySchO ↑ zurück zur ÜbersichtBerlin
aktuelle Rechtsquelle geprüftBerlin regelt Förderung, Nachteilsausgleich und Notenschutz schulstufenbezogen in seinen Schulverordnungen.
Brandenburg
aktuelle Rechtsquelle geprüftBrandenburg besitzt eine eigene Verordnung speziell für besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen.
Sie regelt unter anderem Feststellung, Förderung, Nachteilsausgleich und mögliche Abweichungen von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung.
Aktuelle LRSRV Brandenburg ↑ zurück zur ÜbersichtBremen
2025 neu geregeltHier ist deine bisherige Seite besonders deutlich veraltet: Seit dem 1. August 2025 gelten neue Regelungen durch die Bremische Verordnung über die Inklusive Bildung.
Hamburg
2024/25 neu geregeltAuch Hamburg sollte auf deiner alten Seite komplett aktualisiert werden. Neben dem Hamburgischen Schulgesetz gibt es inzwischen eine spezielle Regelung zum Notenschutz bei lang anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben.
Für konkrete Fälle sollte die jeweils aktuelle Fassung bei der Hamburger Schulbehörde geprüft werden.
↑ zurück zur ÜbersichtHessen
aktuelle Rechtsquelle geprüftHessen hat vergleichsweise ausführliche Vorschriften für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen.
Die Verordnung behandelt unter anderem Förderdiagnostik, individuelle Förderung und den Umgang mit Leistungen.
Hessenrecht ↑ zurück zur ÜbersichtMecklenburg-Vorpommern
seit 2024 neue VerordnungAuch dieser Abschnitt deiner alten Seite ist überholt. Mecklenburg-Vorpommern hat inzwischen eine spezielle Förderverordnung.
Was bedeutet Nachteilsausgleich eigentlich konkret?
Zwischen den Bundesländern gibt es Unterschiede – die Grundidee bleibt aber: Ein Nachteil soll ausgeglichen werden, ohne einfach die fachlichen Anforderungen abzuschaffen. Hier passt dein Video zu Legasthenie und Nachteilsausgleich.
Weitere Landesregelungen
Niedersachsen
ministerielle Quelle geprüftNiedersachsen regelt die schulische Unterstützung in einem Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen.
Über Notwendigkeit, Art und Umfang schulischer Förderung entscheidet auf Grundlage der dokumentierten Lernentwicklung die Klassenkonferenz.
Erlass Niedersachsen ↑ zurück zur ÜbersichtNordrhein-Westfalen
aktuelle amtliche Fassung geprüftIn Nordrhein-Westfalen gilt weiterhin der bekannte LRS-Erlass vom 19. Juli 1991. Das Alter des Erlasses bedeutet also nicht automatisch, dass er außer Kraft ist.
Die aktuelle BASS 2026/2027 führt den Erlass weiterhin unter 14-01 Nr. 1.
Aktuelle BASS NRW ↑ zurück zur ÜbersichtRheinland-Pfalz
Landesmaterial geprüftIn Rheinland-Pfalz ist eine Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben maßgeblich.
Das Bildungsministerium stellt dazu auch Empfehlungen für die praktische Umsetzung zur Verfügung, einschließlich Hinweisen zum Nachteilsausgleich und zur Leistungsbewertung.
Bildungsministerium Rheinland-Pfalz ↑ zurück zur ÜbersichtSaarland
aktuelle Fassung bitte zusätzlich prüfenIm Saarland greifen verschiedene schulrechtliche Regelungen ineinander. Die bisherige Auflistung auf dieser Seite mit Schulordnungsgesetz, Schulpflichtgesetz, Schulmitbestimmungsgesetz und Privatschulgesetz hilft Eltern deshalb nur begrenzt weiter.
Sachsen
aktuelle Rechtsquelle geprüftSachsen besitzt eine eigene Verwaltungsvorschrift zur Lese-Rechtschreib-Schwäche.
Sachsen-Anhalt
aktuelle Fassung bitte zusätzlich prüfenAuch in Sachsen-Anhalt reichen die auf der alten Seite genannten allgemeinen Paragraphen des Schulgesetzes für Eltern als Orientierung nicht aus.
Schleswig-Holstein
amtliche Quelle geprüftSchleswig-Holstein stellt seine Regelungen inzwischen sehr übersichtlich über das Schulrechtsportal des Landes zur Verfügung.
Thüringen
amtliche Fachinformation geprüftThüringen arbeitet mit einer fachlichen Empfehlung zu Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten.
Die Empfehlung sieht eine schulische Diagnose und bei entsprechender Förderung einen Förderplan vor.
Fachliche Empfehlung Thüringen ↑ zurück zur ÜbersichtVerordnung, Erlass oder Verwaltungsvorschrift?
Dass die Bundesländer unterschiedliche Bezeichnungen verwenden, ist für Eltern oft verwirrend.
Verordnung
Eine Rechtsverordnung enthält verbindliche rechtliche Regelungen auf Grundlage eines Gesetzes. Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern haben beispielsweise spezielle Verordnungen zu LRS beziehungsweise Lesen, Rechtschreiben und Rechnen.
Erlass / Verwaltungsvorschrift
Andere Länder regeln den schulischen Umgang stärker durch Erlasse oder Verwaltungsvorschriften. Ein bekanntes Beispiel ist der weiterhin geltende LRS-Erlass in Nordrhein-Westfalen.
Schulgesetz + Schulordnung
Teilweise verteilen sich die relevanten Vorschriften auf Schulgesetz, Schulordnung und ergänzende Regelungen. Deshalb reicht die Suche nach einer „Legasthenie-Verordnung“ nicht in jedem Bundesland aus.
Diese Punkte solltest du für dein Bundesland prüfen
Wie werden besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben festgestellt?
Wer entscheidet über Nachteilsausgleich oder Notenschutz?
Welche Nachweise werden benötigt?
Welche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs sind möglich?
Gibt es besondere Regelungen zur Rechtschreibbewertung?
Gilt die Regelung auch in Abschlussprüfungen?
Wird eine Abweichung von der Leistungsbewertung im Zeugnis vermerkt?
Entscheidend ist immer die aktuelle Regelung deines Bundeslandes
Es gibt in Deutschland keine einheitliche schulrechtliche Regelung für Legasthenie. Deshalb kann eine Maßnahme, die in einem Bundesland vorgesehen ist, in einem anderen anders geregelt sein.
Nutze diese Übersicht als Einstieg und prüfe bei wichtigen schulischen Entscheidungen zusätzlich die verlinkte amtliche Quelle.



