Heimliches Schulgeld – wer soll das bezahlen?

Heimliches Schulgeld – ganz schön teuer!

Viele Eltern mit einem geringen Einkommen oder mit dem sogenannten Harz IV machen sich Sorgen darüber, wie sie die zahlreichen Zusatzkosten für Ihre Kinder aufbringen sollen. Die öffentlichen Schulen verlangen zwar kein Schulgeld, trotzdem gibt es unterschiedlichste Mehrausgaben, sozusagen heimliches Schulgeld. Die richtig großen Posten sind natürlich Klassenfahrten, bei denen leicht schon mal einige 100 € zusammenkommen können. Aber auch ein neuer Schulranzen, die aktuellen Schreib- und Rechenhefte, besondere Stifte, gute Sportbekleidung, hochwertige Unterrichtsmaterialien oder Nachhilfestunden schlagen heftig zu Buche.

Kinder verlieren immer irgendetwas

Und natürlich sind Kinder Weltmeister darin, Dinge kaputtzumachen, zu verlegen, zu verleihen und zu verlieren. Die meisten Schülerinnen und Schüler haben kein Verhältnis zu den Kosten, die ihre ganz normalen Schulsachen verursachen. Es ist selbstverständlich für sie, dass im Mäppchen immer neue Stifte, Radiergummis, Lineale oder Füller vorhanden sind. Aus diesem Grund haben die meisten Eltern auch ein praktisches Schulmaterialien-Lager bei sich zu Hause. Das hilft zwar kleine Krisen zu vermeiden, treibt die Kosten aber erst recht in die Höhe. Schließlich werden für so ein Lager Dinge auf Vorrat gekauft, die ein Kind möglicherweise gar nicht verliert.

Welche Kosten trägt das Amt?

Besonders hart trifft es Familie, die Harz IV Bezieher sind. Hier ist jeder Cent verplant und zusätzliche Ausgaben sind immer problematisch. Aus dem bewilligten Regelbedarf-Etat und dem Schulstarter-Paket können kleine Dinge bezahlt werden, aber das reicht längst nicht für alle Anschaffungen rund um die Schule. Allerdings sollen auch gerade die Kinder nicht unter den finanziellen Problemen ihrer Eltern leiden. Aus diesem Grund gibt es für einige Fälle zusätzliche Gelder für Familien mit Harz IV.

Welche Kosten müssen von Harz-IV Empfängern selber übernommen werden?

  • Schulbücher, soweit Lernmittelfreiheit besteht, die Bücher also von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Verlorene oder beschädigt Bücher müssen also aus den eigenen Mitteln beglichen werden. Müssen die Schüler selber für die Bücher aufkommen, das ist in einigen Bundesländern der Fall, übernimmt das Jobcenter nach Antragsstellung die Kosten als Mehrbedarf.
  • Kosten für die Teilnahme am Abiball werden nicht übernommen.
  • Fahrtkosten zur Nachhilfe oder auch zur Schule werden in der Regel nicht übernommen. Die Kosten für die Beförderung von Schülern ist vorrangig vom Schulträger zu übernehmen.
heimliches Schulgeld
Ein Ranzen kann sehr teuer sein.
Bei welchen Kosten kann ein sogenannter Mehrbedarf geltend gemacht werden?
  • Klassenfahrten oder Klassenausflüge, mit mindestens einer Übernachtung außerhalb der elterlichen Wohnung. Ein Schüleraustausch wird nur finanziert, wenn er von der Lehrer- und Klassenkonferenz beschlossen wurde. Auch hier geht die Antragsstellung über das Jobcenter.
  • Nachhilfe wird in bestimmten Fällen übernommen, aber immer nur für einen überschaubaren zeitlichen Rahmen. Dabei muss das Ziel der Förderung die Verwirklichung von wesentlichen Lernzielen sein. Besonderer Förderbedarf oder die gefährdete Versetzung sind solche Fälle, die davon unabhängige Verbesserung in einem Fach um eine Note nicht.
  • Ist der Schulbesuch ab Klasse 11 nicht möglich, weil die Kosten für die Beförderung nicht aufgebracht werden können, kann ein Antrag beim Jobcenter gestellt werden.
Das Schulstarter-Paket bekommen Familien mit Kindern automatisch


Unabhängig von den besprochenen Zusatzleistungen bekommen Geringverdiener und Bezieher von Hartz IV durch das Schulstarter-Paket eine Zulage für die Schulausstattung ihrer Kinder. So wird heimliches Schulgeld etwas entschärft. Gesetzlich geregelt ist dieser Anspruch in § 28 des Sozialgesetzbuch II (SGB II). Unter der Überschrift “Bedarfe für Bildung und Teilhabe” können Interessierte im Absatz 3 dieser Rechtsvorschrift nachlesen, dass Schülern zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf 150 EUR pro Kalenderjahr zustehen. 

Mein Tipp: Heben Sie unbedingt alle Quittungen für Ausgaben auf, die Sie für Ihr Schulkind hatten. Im Falle einer Prüfung sind Sie so auf der sicheren Seite, können aber auch Mehrausgaben immer nachweisen.

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