Vielleicht hast du auch schon Erfahrungen mit Schulstrafen gemacht? Bei dir oder bei deinem Kind. Nur selten fühlen sie sich gerecht oder angemessen an. Deswegen gibt es auch nicht viele Strafen in der Schule. Und wenn doch, sollten sie logisch nachvollziehbar sein.
Geht es nicht ohne Strafen?
Unterrichtsbeginn nach den Ferien, Einschulung, Schulwechsel – fast alle SchülerInnen haben die Sommerferien beendet und drücken jetzt wieder die Schulbank. Das bedeutet lernen, lernen, lernen…. und sich gut benehmen. Denn schlechtes Verhalten wird manchmal noch bestraft. Welche Strafen in der Schule überhaupt erlaubt sind und welche nicht, zeige ich dir hier.
Strafen in der Schule? Erlaubte und verbotene
In der Schule gehört die Strafarbeit nicht der Vergangenheit an, sondern ist für viele Lehrerinnen und Lehrer noch ein probates Mittel, um die Ruhe und Ordnung im Klassenraum zu gewährleisten. Nachsitzen und Strafarbeiten, Ohrenkneifer und Klassenbucheinträge – alles kommt auch heute noch in modernen Klassenzimmern vor. Und selbstverständlich werden täglich in deutschen Schulen Smartphones konfisziert, weil Schülerinnen und Schüler sich damit vom Unterricht ablenken oder anderen Unsinn machen.
Noch 5 mal abschreiben…
Dürfen Schlüssel fliegen?
Es klingt unglaublich, aber ich höre immer wieder von Kindern, die von der Lehrkraft mit einem Schlüssel beworfen worden sind, zum Beispiel wenn sie träumen und die mündliche Mitarbeit verweigern. Definitiv ein No Go, denn Gewalt gegen Kinder geht gar nicht. Da könnten wir ja gleich den Prügelstock oder die Strafarbeit „100mal etwas abschreiben“ wieder aus der Mottenkiste des letzten Jahrhunderts holen.
Apropos Mottenkiste – manches ist heute undenkbar
“Mein Klassenlehrer hat die Mädchen absichtlich deklassiert und die Jungen manipuliert. Es gab leichtere Aufgaben für die Mädchen und anspruchsvolle für die Jungen. Er machte Witze über die Menstruatuion und sogar über mögliche Schwangerschaften (in Klasse 8 bis 10). Seine Lieblinge, zwei oder drei Jungen, durften mit ihm im Sportwagen fahren.” Ich gebe zu, das habe ich ihm bis heute nicht verziehen. Er hat nicht nur völlig unangemessene und überzogene, sondern auch noch sexistische Strafen verteilt. Würde mein Kind heute so etwas erdulden müssen, würde ich das nicht tolerieren und gegen die Lehrkraft vorgehen.
Bestraft werden darf nur, wer etwas getan hat
Heute undenkbar, oder?
LehrerInnen, die zu solchen Mitteln greifen, sind in der Regel ratlos, überfordert, haben ein schwaches Selbstbewusstsein und sind im falschen Job. Doch generell sind Strafen und Strafarbeiten in der Schule nicht verboten. Um die Störungsfreiheit im Klassenzimmer zu bewahren, dürfen Lehrkräfte zu Sanktionen greifen. Allerdings müssen gewisse Grundregeln laut Schulgesetz in allen Bundesländern eingehalten werden.
… sie dürfen nicht willkürlich sein, sondern müssen im Zusammenhang mit einem Fehlverhalten stehen.
… sie müssen angemessen sein, wenn das Kind beispielsweise mehrfach gegen eine Regel verstoßen hat.
…sie sollten unmittelbar nach einem störenden Vorfall verhängt werden.
… und sie sollten einen Sinn und einen Bezug zum Fehlverhalten haben.
Diese Strafen und Strafarbeiten sind erlaubt
Nachsitzen: Sofern die Eltern vorher informiert wurden und ihre Einwilligung gegeben haben
zusätzliche Hausaufgaben
störende Dinge oder Gegenstände wegnehmen: Nur für die Dauer eines Schultages
Strafarbeiten im Rahmen des Lernstoffs aufgeben
Umsetzen im Klassenzimmer
bei Fehlverhalten Eintrag ins Klassenbuch
verursachte Schäden beheben lassen
in die Parallelklasse schicken
von Schulveranstaltungen (Klassenfahrt, Wandertag) ausschließen
Auf der Webseite der Kultusministerkonferenz stehen die Schulgesetze der Bundesländer www.kmk.org
Diese Strafen dürfen Lehrer nicht verhängen
Kollektivstrafen: Es dürfen keine Kinder bestraft werden, die sich korrekt verhalten haben.
Gewalt: Jede Form von Gewalt, auch das Schlüsselbundwerfen, ist verboten.
Beschimpfungen: LehrerInnen dürfen Kinder nicht vor anderen schlecht machen oder beleidigen.
Privatsphäre stören: Das eingezogene Handy darf nicht vom LehrerIn gelesen werden.
Mittelalterliche Strafen: In der Ecke stehen oder Stockschläge sind verboten.
Ungerechte Strafen nicht hinnehmen
Die gute, alte Strafarbeit hat also auch heute noch lange nicht ausgedient. Alles muss ein Kind sich aber nicht gefallen lassen. Sind die Strafen zu heftig oder unangemessen, können Eltern einschreiten und sich auch bei der Schulleitung beschweren.