Weiterbildung durch das Qualifizierung-Chanchengesetz

(Anzeige) Der digitale Wandel beunruhigt viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich den Herausforderungen des digitalen Wandels nicht gewachsen fühlen. Durch das neue Qualifizierungschancengesetz haben jetzt auch Beschäftigte kleiner Firmen die Möglichkeit, sich kostengünstig weiterzubilden.

Qualifizierungschancengesetz

Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich eine innovative Möglichkeit für Unternehmen, Weiterbildungskosten für ihre Beschäftigten zu erhalten. Im Unterschied zu früher bekommen jetzt weitaus mehr Firmen finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit. Das ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer interessant, die sich bisher aus finanziellen Gründen keine Weiterbildung leisten konnten.

Technologiewandel meistern

Standen diese Möglichkeiten bisher nur einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung, kommen nun auch gering qualifizierte und ältere Menschen in den Genuss von Weiterbildungen. Angesprochen sind grundsätzlich alle Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeit in Zukunft durch Technologien ersetzt wird oder vom Strukturwandel bedroht ist.

So können sich beispielsweise Handwerkerinnen und Handwerker weiter qualifizieren, um künftig Smart-Home-Geräte zu installieren. Büroangestellte, Buchhalterinnen und Buchhalter können sich für das papierlose Büro weiterbilden lassen, oder Kfz-Mechanikerinnen und Kfz-Mechaniker ihre Kompetenzen um den Bereich der Elektroautos erweitern.

Besonders kleine Betriebe werden unterstützt

Kleine Betriebe profitieren am meisten vom Qualifizierungschancengesetz. Je größer die Unternehmen werden, desto geringer werden die Zuschüsse. Dabei unterteilt das Gesetz Betriebe in verschiedene Größenordnungen.

  • bis zehn Mitarbeiter
  • bis 250 Mitarbeiter
  • bis 2500 Mitarbeiter
  • ab 2500 Mitarbeiter

Selbst Unternehmen mit mehr als 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können künftig Weiterbildungsförderung bekommen. Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern stehen am besten dar. Die Arbeitsagentur kann die kompletten Weiterbildungskosten für die Beschäftigten übernehmen und zusätzlich noch einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 75 Prozent übernehmen. Dies gilt für die Zeit, in der die Beschäftigten an der Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen und nicht gearbeitet haben.

Mittelgroße Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten können Zuschüsse zu den Lehrgangskosten in Höhe von bis zu 50 Prozent erhalten und ebenfalls bis zu 50 Prozent Zuschuss zum Arbeitsentgelt bekommen.

Sprechen Sie über Weiterbildung

Nicht alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind über das Qualifizierungschancengesetz informiert. Falls Sie Interesse an einer Weiterbildung haben und sich in Ihrem Beruf für neue technische Herausforderungen fit machen möchten, sollten Sie aktiv werden und Ihren Arbeitgeber ansprechen.

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